Der Begriff "Sportrecht" ist ein wenig irreführend. Das Sportrecht an sich ist kein klar abgrenzbares Rechtsgebiet wie z.B. das Mietrecht. Sportrecht besteht im Wesentlichen aus zwei Bereichen. Zum einen ist "Sportrecht" jede rechtliche Problematik mit Bezug zum Sport. Das kann die Frage sein, wer die Behandlungskosten für eine Sportverletzung (z.B. nach einem Foulspiel) tragen muss. Oder ob ein gedopter Sportler sich wegen Betrugs strafbar gemacht hat. Für den Berufssportler und seine Arbeitgeber (Vereine und Verbände) kommen die meisten relevanten Probleme aus dem Arbeitsrecht. Darüber hinaus sind - gerade in Zeiten von Internet und Social Media - Themen mit Bezug zum Wettbewerbs- und Urheberrecht (z.B. Vermarktung von Persönlichkeitsrechten) immer wichtiger geworden.
Zum anderen gibt der Sport sich aber auch ein eigenes Recht, das zumeist auch noch vor eigenen (Schieds-)Gerichten verhandelt wird. So bieten allein die umfangreichen Normen der verschiedenen Fußballverbände genug Stoff für eine Vielzahl an Literatur und Rechtsprechung. Ob "Phantomtor", Zwangsabstieg oder Transferfenster - all dies sind Bereiche, die der Sport selbst regeln muss, weil die Gesetze hierzu keine Vorgaben machen.
Unsere Kanzlei arbeitet seit Jahren mit Sportlern, Vereinen und Verbänden zusammen. Wir kennen die Besonderheiten der Sportbranche und können die rechtlichen Probleme rund um den Sport daher zielgerichtet und effektiv behandeln. Rechtsanwalt Robert Deutzmann ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Beratung von Berufssportlern und jungen Talenten, die den Weg in den Profisport wagen wollen. Hierbei stehen vor allem die Themen Arbeits-, Vertrags- und Transferrecht im Vordergrund.
Um alle Fragen, die keine Rechtsberatung beinhalten, kümmert sich die Beratungsagentur Asporto.