Rechtsanwaltskanzlei Deutzmann
Rechtsanwaltskanzlei Deutzmann

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist das vielfältigste aller Rechtsgebiete und behandelt alle Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen. Hier geht es vor allem um Verträge, aber auch um alle anderen Ansprüche, die ein Bürger gegen einen anderen haben kann. Wir helfen unseren Mandanten, diese Ansprüche durchzusetzen. Unsere Tätigkeit umfasst die Geltendmachung von Kaufpreisen, Schadenersatz, Werklohn, Mietzins, Eigentums- oder Unterlassungsansprüche u.v.m.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört zu den wichtigsten Teilgebieten des Zivilrechts, da die meisten Menschen in einem Anstellungsverhältnis stehen. Durch die Abhängigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen oft Konflikte. Dabei kann es um die Einhaltung von Arbeits- und Urlaubszeiten, um Lohnzahlung oder um die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen oder Kündigungen gehen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gibt es zudem eine eigene Gerichtsbarkeit - die Arbeitsgerichte.

 

Rechtsanwalt Robert Deutzmann ist seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Um Streitigkeiten zu vermeiden, unterstützt Rechtsanwalt Deutzmann vor allem Arbeitgeber auch gerne bei der Erstellung von rechtssicheren Arbeitsverträgen. 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Ein Kaufmann unterliegt besonderen Regelungen, die den Geschäftsverkehr erleichtern sollen. Im Gegenzug muss er aber auch spezielle Pflichten beachten. Für einen Unternehmer ist zudem die Wahl der richtigen Rechtsform (GbR, OHG, GmbH, UG etc.) von besonderer Bedeutung. Zuletzt ist auch der Umgang mit Verbrauchern von großer Wichtigkeit (z.B. die Formulierung rechtsgültiger AGB).

 

Viele unserer Mandanten sind Unternehmen oder Kaufleute, vor allem aus dem klein- und mittelständischen Bereich. Wir kennen die Herausforderungen unserer Mandanten im alltäglichen Geschäft und bieten für die rechtlichen Probleme praxisnahe Lösungen.

Sozial- und Medizinrecht

Das Sozialrecht ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet mit mehreren speziellen Gesetzen (Sozialgesetzbücher). Hier werden vor allem Versicherungsleistungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, aber auch die Grundsicherung und Sozialhilfeleistungen geregelt. Besonderes Augenmerk legen wir in unserer Kanzlei auf die Bereiche, wo sich das Sozial- und das Medizinrecht treffen. Dies ist insbesondere der Fall bei Durchsetzung von Rechten Schwerbehinderter, bei Ansprüchen wegen Krankheit oder Unfällen oder auch bei der rechtlichen Betreuung von Personen, die wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung keine eigenen Entscheidungen (mehr) treffen können.

 

Wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen sind und/oder wenig Einkommen haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Gewährung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. In dem Fall bitten wir Sie, vor dem ersten Beratungsgespräch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu besorgen. In dem Fall fallen für Sie zunächst lediglich Eigenkosten in Höhe von 15,00 Euro für die rechtliche Beratung an. Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier.

Strafrecht

Das Strafrecht gehört für die Betroffenen vermutlich zum unangenehmsten aller Rechtsgebiete. Entweder ist man Opfer einer Straftat geworden oder man wird selbst einer Straftat beschuldigt. In beiden Fällen erleben unsere Mandanten die Situation in der Regel als sehr belastend. Eine fundierte Aufklärung über die eigenen Rechte kann hier oft schon helfen, sich nicht hilflos zu fühlen und richtig mit der angespannten Lage umzugehen. 

 

Unsere Kanzlei hat Erfahrung sowohl mit der Vertretung von Opfern als auch von Beschuldigten. Unser Ziel ist es, dass unbegründete Anschuldigungen möglichst schnell zurückgenommen werden. Liegt wirklich eine Straftat vor, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung eines gerechten Interessenausgleichs.

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